Liebe Angehörige,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Besuchsregelungen ab dem 10. März 2021 wieder etwas erweitern können.
Folgende Hygieneregeln müssen während der Besuche in unserem Haus dringend eingehalten werden:
- Besuchszeiten sind täglich von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
- Es können jeweils maximal zwei Besucher aus einem Haushalt gleichzeitig empfangen werden.
- Vor dem Besuch müssen Sie sich die Hände desinfizieren. Unsere Mitarbeiter/innen messen die Körpertemperatur und befragen Sie zu typischen Covid-19 Symptomen. Anschließend wird ein PoC Antigen-Schnelltest in unserem Testraum durchgeführt, dessen Auswertung ca. 15 Minuten dauern wird. Nur bei negativem Testergebnis und Symptomfreiheit können Sie Ihren Angehörigen in unserem Haus besuchen. Sofern Sie einen Nachweis über einen durchgeführten PoC Antigen-Schnelltest bzw. einen PCR-Test erbringen, der nicht länger als 36 Stunden vor dem Besuch zurückliegt, muss vor dem Besuch kein PoC Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Selbsttests finden keine Anerkennung.
- Auf dem Gelände unserer Pflegeeinrichtung (im Haus, im Garten, auf der Terrasse) besteht für Besucher/innen eine FFP2-Maskenpflicht. Bitte achten Sie darauf, dass die Maske sowohl Mund als auch Nase bedeckt.
- Sie werden von unserer Mitarbeiterin / unserem Mitarbeiter in das Bewohnerzimmer begleitet.
- Bitte beachten Sie allzeit im Haus und auch draußen die Abstandsregel (mindestens 1,5 Meter).
- Sowohl Trinken als auch Essen ist für Besucher und Bewohner während des Besuches nicht gestattet.
- Auch die Bewohner/innen müssen während der Besuche einen Mund-/Nasenschutz tragen, sofern dies möglich ist.
- Bitte nutzen Sie zum Ende Ihres Besuchs im Zimmer unsere Klingelanlage. Sie werden dann abgeholt und aus dem Haus begleitet.
- Ein Aufenthalt in unseren Gemeinschaftseinrichtungen, auch in den Fluren, ist Besuchern nicht gestattet.
- Sehen Sie auf jeden Fall dann von Besuchen ab, wenn Sie Anzeichen einer Infektion verspüren oder Sie in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu an Covid-19 erkrankten Personen hatten.
- Wir behalten uns das Recht vor, bei Erkältungsanzeichen ggf. ein Einlassverbot auszusprechen.